Urheberrecht
Wir möchten möglichst viele Wettbewerbsbeiträge online zeigen können. Das ist aber nur möglich, wenn die Beiträge die Regeln und Gesetze im Umgang mit dem Urheberrecht respektieren. Wir wissen, dass diese Materie nicht ganz einfach ist. Kinder und Jugendliche brauchen hier aber manchmal einen klaren Input von einem Erwachsenen. Leider erleben wir es immer wieder, dass wir tolle Wettbewerbsbeiträge von unserer Seite entfernen müssen, weil diese Regeln nicht eingehalten werden. Deshalb haben wir unter Punkt 13 im Reglement ein paar Grundregeln aufgestellt, die einfach zu verstehen sind.
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Alle Projekte auf einen Blick
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Reglement bugnplay.ch 2016
0. Vorbemerkung
Das vorliegende Reglement gilt für die zehnte Durchführung des Wettbewerbs bugnplay.ch vom September 2015 bis Juni 2016.
1. Ziel des Wettbewerbs
Der Wettbewerb «bugnplay.ch» will zu einem kreativen und kritischen Umgang mit Technologie und Medien anregen.
2. Inhalte
Der Wettbewerb zeichnet Projekte aus, die sich in kreativer Weise mit Medien und Technologie beschäftigen. Gesucht sind Innovation und Originalität, nicht Perfektion und makellose Oberfläche.
Die Beiträge müssen die geltende Rechtsordnung sowie das sittliche Empfinden respektieren. Projekte, die diese Regeln missachten, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.
Die Wettbewerbsbeiträge müssen in einer der vier Schweizer Landessprachen eingereicht werden, also in deutscher, französischer, italienischer oder rätoromanischer Sprache. Zugelassen sind ausserdem Beiträge in englischer Sprache.
Zudem können Maturaarbeiten aus den Jahren 2015 und 2016 eingereicht werden.
3. Teilnehmer
Teilnehmen kann, wer:
- zwischen 8 und 20 Jahre alt ist (Stichtag 31. März 2016)
- eine der folgenden Ausbildungen absolviert: Volksschule, Sekundarschule, Lehre oder Gymnasium
- Wohnsitz in der Schweiz oder in Liechtenstein hat. Zugelassen sind auch Projekte von Schweizer Jugendlichen, die im Ausland leben.
4. Teamgrösse
Ein Team besteht aus 1 - 5 jugendlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern.
Eine Schulklasse bildet ebenfalls mehrere Teams (mit maximal 5 Teilnehmerinnen und Teilnehmern), die ihre Projekte separat einreichen. Jedes Teammitglied muss vollständig erfasst werden.
Projektleiter und Projektmitarbeiter dürfen nur an einem Projekt gleichzeitig teilnehmen.
Die Teams können sich von erwachsenen Coaches beraten lassen. Falls das Projekt von erwachsenen Coaches begleitet wird, muss dies in der Anmeldung vermerkt werden. Es sind maximal 3 Coaches zugelassen. Ein Coach darf mehrere Projekte begleiten.
Jedes Team muss einen Projektleiter bestimmen. Er oder sie muss über eine gültige E-Mailadresse verfügen und über diese erreichbar sein. Die Projektleitung hat Zugang zur Online-Projektverwaltung des Projekts. Die Organisatoren von bugnplay.ch kommunizieren ausschliesslich mit dem Projektleiter.
5. Kategorien
Es werden drei Alterskategorien gebildet:
- Kids: 8 – 11 Jahre
- Juniors: 12 – 16 Jahre
- Seniors: 17 – 20 Jahre
- Audio / Video
- Web / Words / Games
- Installation / Robotics
6. Verwendete Mittel und Medien
Formal sind folgende Medien zugelassen:
- Videos
- Audiofiles / Remix
- Internetseiten
- Games
- Blogs, Software
- Digitale Fotoreportagen
- Animationen
- Roboter
- eigene Geräte
- Rauminstallationen
- Klanginstallationen
Zugelassene Formate: mov, mp4, wmv, swf, mp3
Alle Projekte müssen auf der bugnplay.ch-Plattform mit einer Datenmenge von maximal 75 MB zum Download bereitgestellt werden.
Es ist erlaubt, die Beiträge zusätzlich in einer höheren Auflösung und mit einer grösseren Datenmengen auf einer externen Plattform im Internet verfügbar zu machen. Sind zum Abspielen der Files auf externen Plattformen PlugIns notwendig, muss auf der Plattform eine Download-Möglichkeit für das entsprechende PlugIn eingebunden sein.
Als Games zugelassen sind allein lauffähige Spiele (keine Modifikationen von bestehenden Spielen) sowie selber erstellte Flash-Games, welche auf einer Website liegen.
Computer-Games müssen mindestens auf einem gängigen Betriebssystem (Windows, OSX) ausführbar oder im Internet online spielbar sein.
Apps für Mobile Geräte wie Smartphones und Tablet Computer müssen mit einem gängigen Betriebssystem (iOS, Android oder Windows Phone) aufgesetzt werden und auf mehreren Modelltypen lauffähig sein.
7. Darstellungsformen
Folgende Darstellungen sind gewünscht:
- Trickfilme, Animationen, 3D-Filme, Videos
- Mini-Hörspiele, Remixes, Radiospots, Soundcollagen, Websites und Blogs mit multimedialen Inhalten
- Computer-Games
- Roboter
- Geräte, Installationen
- Multimedia- und Klanginstallationen
8. Technischer Support
Die Projekte müssen mit eigenen Mitteln realisiert werden. Die Organisatoren bieten keine technische Unterstützung.
9. Abgabe und Dokumentation
Jedes Team muss sein Projekt dokumentieren. Zur Dokumentation gehören Beschreibungen und Bilder (davon ein repräsentatives Projektbild in druckfähiger Auflösung) und unter Umständen auch auch vertiefende Dokumente oder kurze Videos. Diese Informationen und Dateien können im Rahmen des Projektabgabeprozesses über die Projektverwaltung erfasst werden.
Die Dokumentation gehört zum Gesamteindruck des Projektes und wird von der Jury mitbewertet.
Robotik-Projekte und Installationen müssen mit einem Film (Smartphone-Qualität ist ausreichend) dokumentiert werden (max. 180 Sekunden).
Webprojekte können auf einem Server nach eigener Wahl gehostet werden. Sie müssen nach der Projektabgabe mindestens während einem Jahr online und ohne Passwortschutz verfügbar sein.
10. Jurierung
Die Jurierung findet in zwei Phasen statt: Im Rahmen einer Vorjurierung werden die Projekte für die Hauptjurierung aufgrund formaler und qualitativer Kriterien selektiert. Die Projektleiter werden über diesen Entscheid informiert. Aus den verbleibenden Projekten werden in der Hauptjurierung die Gewinner bestimmt. Diese werden im Sommer 2016 bekannt gegeben.
Es werde nur Projekte online publiziert, welche die Hauptjurierung erreichen. Projekte, welche das Schweizer Urheberrecht verletzen, werden nicht online publiziert. Sie werden jedoch juriert und können auch Preise gewinnen.
11. Termine
Für die Ausgabe bugnplay.ch 2016 gelten folgende Termine:
September 2015: | Ausschreibung |
31. Januar 2016: |
Anmeldeschluss |
31. März 2016: | Abgabeschluss |
30. April 2016: | Entscheid Vorjurierung |
11. Juni 2016: | Preisverleihung |
12. Preise
In jeder der drei Alterskategorien wird ein Gold-, Silber- und Bronze-Award verliehen:
Kategorie | Gold Award |
Silver Award |
Bronze Award |
Remix Award |
Seniors | CHF 1500 |
CHF 1000 |
CHF 750 |
CHF 500 |
Juniors | CHF 1000 |
CHF 750 |
CHF 500 |
CHF 250 |
Kids | CHF 750 |
CHF 500 |
CHF 250 |
CHF 150 |
Für selber programmierte Computer-Spiele ist der «Game Award» (Preissumme 1500 Franken) ausgeschrieben. Dieser wird von der Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia offeriert.
Die Jury kann über die Vergabe von weiteren Geld- oder Sachpreisen entscheiden. So wird im Wettbewerbsjahr 2016 erstmals der «Remix Award» ausgelobt. Er kann in jeder Alterskategorie vergeben werden, sofern genügend dafür geeignete Projekte eingereicht wurden.
13. Urheberrecht
Alle künstlerischen Werke sind von Gesetzes wegen geschützt. Dazu zählen Texte, fotografische, filmische und andere visuelle oder audiovisuelle Werke, aber auch dreidimensionale Werke wie Skulpturen und Installationen.
Projekte, welche das Schweizer Urheberrecht verletzen, werden nicht online publiziert. Sie werden jedoch juriert und können auch Preise gewinnen.
Das Urheberrecht an den eingereichten Projekten verbleibt bei den Teilnehmern. Diese räumen den Wettbewerbs-Organisatoren mit ihrer Teilnahme das Recht ein, sämtliche Projekte während 10 Jahren kostenfrei zu nutzen.
Die wichtigsten Grundregeln zum Urheberrecht für den Wettbewerb bugnplay.ch 2016
Damit das Projekt nach erfolgreicher Absolvierung der Vorjurierung (siehe auch 10. Jurierung) auf bugnplay.ch erscheint, sind folgende Punkte wichtig:
- Die Musik ist selber erfunden und eingespielt
- Die Musik/Geräusche wurden mithilfe von Programmen wie iMovie HD oder Garageband erstellt
- Melodien: Es ist erlaubt Melodien von Volksliedern wie beispielsweise «S Vreneli ab em Guggisberg», «Greensleeves», «Stille Nacht» zu verwenden.
- Musik aus dem Bereich Public Domain: Werke von Künstlern, die mehr als 70 Jahre tot sind.
- Die verwendete Musik unterliegt einer Creative Common-Lizenz (z.B. CC0)
Public Domain: Es ist erlaubt Werke von Künstlern zu verwenden, die seit mehr als 70 Jahren tot sind. Bei Bildern und Texten ist dies einfach. Bei Musikaufnahmen ist diese Regel schwieriger: Hier spielt auch das Datum der Aufnahme eine Rolle. Musik ist nur dann frei, wenn der Komponist seit mehr als 70 Jahren tot ist UND die Aufnahme älter als 70 Jahre ist.
Projekte, welche das Schweizer Urheberrecht verletzen, werden nicht online publiziert. Sie werden jedoch juriert und können auch Preise gewinnen.
Bei der Projektabgabe müssen in jedem Fall die Quellen für die verwendete Musik angeben werden. Ohne Quellennachweis oder im Zweifelsfalle wird das Projekt nicht publiziert.