Reglement bugnplay.ch 2012
0. Vorbemerkung
Das vorliegende Reglement gilt für die sechste Durchführung des Wettbewerbs bugnplay.ch vom September 2011 bis Juni 2012.
1. Ziel des Wettbewerbs
Der Wettbewerb «bugnplay.ch» will zu einem kreativen und kritischen Umgang mit Technologie und Medien anregen.
2. Inhalte
Der Wettbewerb zeichnet Projekte aus, die sich in kreativer Weise mit Medien und Technologie beschäftigen. Gesucht sind Innovation und Originalität, nicht Perfektion und makellose Oberfläche.
Die Beiträge müssen die geltende Rechtsordnung sowie das sittliche Empfinden respektieren. Projekte, die diese Regeln missachten, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.
Die Wettbewerbsbeiträge müssen in einer der vier Schweizer Landessprachen eingereicht werden, also in deutscher, französischer, italienischer oder rätoromanischer Sprache. Zugelassen sind ausserdem Beiträge in englischer Sprache.
3. Teilnehmer
Teilnehmen kann, wer diese Bedingungen erfüllt:
- Zwischen 8 und 20 Jahre alt ist (am Stichtag 31. März 2012 nicht älter als 20 Jahre)
- Eine der folgenden Ausbildungen absolviert: Volksschule, Sekundarschule, Lehre oder Gymnasium
- Wohnsitz in der Schweiz oder in Liechtenstein. Zugelassen sind auch Projekte von Schweizer Jugendlichen, die im Ausland leben.
Eine Person darf nur ein Projekt einreichen.
4. Teamgrösse
Ein Team besteht aus 1 - 5 jugendlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern oder aus einer ganzen Schulklasse.
Eine Schulklasse bildet ebenfalls mehrere Teams (mit maximal 5 Teilnehmerinnen und Teilnehmern), die ihre Projekte separat einreichen.
Die Teams können sich von einem erwachsenen Coach beraten lassen. Falls das Projekt von einem oder mehreren erwachsenen Coaches begleitet wird, muss dies in der Anmeldung vermerkt werden. Es sind maximal 3 Coaches zugelassen.
Jedes Team muss einen Projektleiter bestimmen. Er oder sie muss über eine gültige E-Mailadresse verfügen und über diese erreichbar sein. Die Projektleitung hat Zugang zur Benutzerschnittstelle des Projekts. Die Organisatoren von bugnplay.ch kommunizieren ausschliesslich mit dem Projektleiter.
5. Kategorien
Es werden drei Alterskategorien gebildet:
- Kids: 8 – 11 Jahre
- Juniors: 12 – 16 Jahre
- Seniors: 17 – 20 Jahre
Die Beiträge müssen am Ende des Wettbewerbs einer der folgenden drei Kategorien zugeteilt werden:
- Audio / Video
- Web / Words / Games
- Installation / Robotics
Es wird unterschieden zwischen Freizeit-Projekten, die ausserhalb der Schule entstanden sind und Schul-Projekten, die im Rahmen des Unterrichts produziert wurden.
6. Themen
Jedes Jahr werden Themen vorgegeben. Was die Teams mit dem Motto machen – wie wörtlich oder wie frei sie es auffassen, ist offen und ihrer Phantasie überlassen. Für den Wettbewerb 2012 gibt es 3 inhaltliche Themen:
7. Verwendete Mittel und Medien
Formal sind folgende Medien zugelassen:
- Videos
- Audiofiles
- Internetseiten
- Online-Games
- Games
- Blogs, Software
- Digitale Fotoreportagen
- Flash-Animationen
- Roboter
- eigene Geräte
- Rauminstallationen
- Klanginstallationen
Die maximale Länge für Audio-, Video- und Flashprojekte liegt bei 180 Sekunden.
Zugelassene Formate: mov, swf, flv, mp3, mp4, ogg, wmv, wav
Alle Projekte müssen auf der bugnplay.ch-Plattform mit einer Datenmenge von maximal 50 MB zum Download bereitgestellt werden.
Es ist erlaubt, die Beiträge zusätzlich in einer höheren Auflösung und mit einer grösseren Datenmengen auf einer externen Plattform im Internet verfügbar zu machen. Sind zum Abspielen der Files auf externen Plattformen PlugIns notwendig, muss auf der Plattform eine Download-Möglichkeit für das entsprechende PlugIn eingebunden sein.
Als Games zugelassen sind allein lauffähige Spiele (keine Modifikationen von bestehenden Spielen) sowie selber erstellte Flash-Games, welche auf einer Website liegen.
Games müssen mindestens auf einem gängigen Betriebssystem (Windows Vista, XP, MacOSX) ausführbar oder im Internet online spielbar sein.
8. Darstellungsformen
Folgende Darstellungen sind gewünscht:
- Trickfilme, Flash-Animationen, 3D-Filme
- Mini-Hörspiele, Radiospots, Soundcollagen, Websites und Blogs mit multimedialen Inhalten
- Flash-Games, Scratch-Games
- Roboter
- Geräte
- Multimedia- und Klanginstallationen
- Animierte Fotocollagen
9. Technischer Support
Die Projekte müssen mit eigenen Mitteln realisiert werden. Die Organisatoren bieten keine technische Unterstützung.
10. Abgabe und Dokumentation
Jedes Team muss sein Projekt dokumentieren. Zur Dokumentation gehören Beschreibungen und Bilder (davon ein repräsentatives Projektbild in druckfähiger Auflösung; 200dpi) und unter Umständen auch kurze Videos. Die dazu nötigen Informationen werden vor Abgabeschluss mit einem Online-Fragebogen erhoben.
Robotik-Projekte, Installationen und Games müssen mit einem Film dokumentiert und der Jury auf Wunsch vorgeführt werden können.
Webprojekte können auf einem Server nach eigener Wahl
untergebracht werden; sie müssen nach der Projektabgabe mindestens während einem Jahr online sein.
11. Jurierung
Die Projekte werden in erster Linie nach ihrer Originalität und ihrem Innovationsgrad beurteilt. Es wird eine Teilnehmer-Jury und eine Fachjury eingesetzt.
Die Teilnehmenden müssen bereit sein, bei der Jurierung mitzuwirken. Die Teilnehmer-Jurierung wird via Internet abgewickelt.
12. Termine
Für die Ausgabe bugnplay.ch 2012 gelten folgende Termine:
September 2011 |
Ausschreibung |
31. Januar 2012:
|
Anmeldeschluss |
31. März 2012: |
Abgabeschluss |
Juni 2011: |
Preisverleihung |
13. Preise
In jeder der drei Alterskategorien wird ein Gold-, Silber- und Bronze-Award verliehen:
Kategorie |
Gold Award
|
Silver Award
|
Bronze Award
|
Seniors |
CHF 1000
|
CHF 750
|
CHF 500
|
Juniors |
CHF 1000
|
CHF 750
|
CHF 500
|
Kids |
CHF 1000
|
CHF 750
|
CHF 500
|
Die Jury kann über die weitere Vergabe von Geld- oder Sachpreisen entscheiden.
Für selber programmierte Computer-Spiele ist der GameCulture-Award (Preissumme 1000 Franken) ausgeschrieben. GameCulture ist ein Programm der Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia.
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit abgeschlossenem Projekt erhalten ein Diplom.
14. Urheberrecht
Die meisten künstlerischen Werke sind von Gesetzes wegen geschützt. Dazu zählen Texte, fotografische, filmische und andere visuelle oder audiovisuelle Werke, aber auch dreidimensionale Werke wie Skulpturen und Installationen.
Auch Werke der Musik sind urheberrechtlich geschützt und eine unerlaubte Verwendung derselben (auch als Hindergrundmusik) ist nicht gestattet.
Ein Verstoss gegen ein bestehendes Urheberrecht hat eine Disqualifikation der Teilnehmer zur Folge.
Es reicht nicht aus, die verwendeten Quellen und deren Urheber zu bezeichnen. Es müssen auch die Rechte für deren Nutzung vorliegen. Wir raten: Finger weg von Fremdmaterialien. Stattdessen selber fotografieren und gestalten, Geräusche und Musik selber produzieren oder aufnehmen.
Das Urheberrecht an dem eingereichten Projekt verbleibt bei den Teilnehmern. Den Organisatoren räumen die Teilnehmer hiermit das Recht ein, sämtliche Projekte kostenfrei während 10 Jahren zu nutzen.