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FAQ

Häufige Fragen zum Wettbewerb bugnplay.ch.

Allgemeine Fragen zur Teilnahme

  • Ich bin am Stichtag 31. März noch nicht 8 Jahre alt – darf ich trotzdem teilnehmen? Nein. Der Wettbewerb bugnplay.ch ist für Kinder und Jugendliche ab 8 Jahre reserviert.
  • Ich bin am Stichtag 31. März über 25 Jahre alt – darf ich trotzdem teilnehmen?
    Nein. Der Wettbewerb bugnplay.ch ist für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene reserviert. Für junge Erwachsene gibt es in verschiedenen Medienkategorien Wettbewerbe.
  • Können mein Vater, meine Mutter oder meine Lehrerin/ mein Lehrer Projektleiter sein bei meinem Projekt?
    Nein. Projektleiter sind bei bugnplay.ch zwischen 8 und 25 Jahre alt. Deine Eltern oder Lehrpersonen können sich als Coach in deinem Projekt registrieren.
  • Werde ich mit meiner Familie an die Preisverleihung eingeladen?
    Wie die Preisverleihung genau aussieht und wer dazu eingeladen wird, wird jedes Jahr neu entschieden. Die Details zur Preisverleihung folgen im Frühjahr 2019.
  • Ich habe zwar noch keine Idee, möchte aber bei bugnplay.ch mitmachen. Wo finde ich Inspiration?
    bugnplay.ch gibt es seit 2007. Auf den Projektarchiv-Seiten findest du Inspirationen aus vergangenen Wettbewerbsjahren.

Fragen zum Urheberrecht von Ton und Bild

Du findest alle Informationen zum Urheberrecht im Reglement unter Punkt 13.

  • Ich möchte ein Video drehen, bei dem ich selber zu einem Lied von Madonna tanze. Darf ich das?
    Nein. Madonna ist eine lebende Künstlerin und hat das Aufführungsrecht an ihren Werken. Es ist auch nicht erlaubt, einen Song von Madonna (oder einer anderen lebenden Künstlerin oder einem lebenden Künstler) zu singen und in einem Video aufzunehmen.
  • Ich möchte als Filmmusik selber eine Sonate von Mozart auf dem Klavier einspielen. Ist das erlaubt?
    Ja, das ist erlaubt, weil Mozart nicht mehr lebt (vor mehr als 70 Jahren verstorben ist). Du musst allerdings im Filmabspann und bei den Quellenangaben auf deiner Minisite angeben, dass du (oder jemand, den du kennst) das Stück spielst, wie es genau heisst und dass es von Mozart stammt.
  • Ich habe auf dem Internet irgendwo tolle Strandbilder gesehen. Darf ich sie für eine Diashow verwenden?
    Nein, die Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Wir empfehlen dir Bilder für eine Diashow, selbst zu erstellen.
  • Darf ich einen Roboter aus Lego, den es bereits gibt, nachbauen?
    Wenn Du nur eine bestehende Vorlage kopierst, wirst Du keinen Preis gewinnen. Versuch doch in diesem Fall, etwas Neues zur Vorlage hinzuzufügen.
  • Sind die Regeln in Bezug auf das Urheberrecht bei bugnplay die gleichen wie in früheren Jahren?
    Nein. Wir haben sie vereinfacht um euch das Leben einfacher zu machen. Wir können uns nicht leisten, bei den Beiträgen Abklärungen machen zu lassen. Wenn wir nicht sicher sind, müssen wir den Beitrag sperren oder sogar disqualifizieren. Ihr macht uns und euch einen grossen Gefallen, wenn ihr Euch an die Regeln hält.

Fragen zur Abgabe des Projekts

Grundsätzlich findest du ab dem 1. Februar alle Informationen zur Projektabgabe in der Abgabeschnittstelle. Hier die häufigsten Fragen dazu:

  • Kann ich mein Video auch auf Youtube stellen und auf meiner Minisite einfach einen Link platzieren?
    Nein, das ist nicht erlaubt. Du musst das Video in einer Grösse von maximal 75 MB in der Projektabgabe ins bugnplay-System hochladen. Wenn du eine bessere Auflösung verfügbar machen willst, kannst du sie zusätzlich auf einer externen Plattform (z.B. Youtube) publizieren.
  • Darf mein Beitrag (Video/Audio) kürzer als 60 Sekunden sein?
    Ja, das geht, zum Beispiel, wenn du einen Werbespot machst. Grundsätzlich zeigt die Erfahrung aber, dass es 60 Sekunden braucht, um eine Geschichte zu erzählen.
  • Darf mein Beitrag (Video/Audio) länger als 3 Minuten sein?
    Nein, besser nicht. Die Jury schaut sich zwar alle Video-Beiträge an und bewertet sie – aber nur die ersten 180 Sekunden. Das «Fehlen» des Schlusses wird selbstverständlich nicht positiv gewertet.