Icon Navigation
Icon Navigation

Reglement bugnplay.ch

Das vorliegende Reglement gilt für die zwölfte Durchführung des Wettbewerbs bugnplay.ch vom September 2018 bis Juni 2019.

1. Ziel des Wettbewerbs

Der Wettbewerb «bugnplay.ch» will zu einem kreativen und kritischen Umgang mit Technologie und Medien anregen.

2. Inhalte

Der Wettbewerb zeichnet Projekte aus, die sich in kreativer Weise mit Medien und Technologie beschäftigen. Gesucht sind Innovation und Originalität, nicht Perfektion und makellose Oberfläche.

Die Beiträge müssen die geltende Rechtsordnung sowie das sittliche Empfinden respektieren. Projekte, die diese Regeln missachten, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.

Die Wettbewerbsbeiträge müssen in einer der vier Schweizer Landessprachen eingereicht werden, also in deutscher, französischer, italienischer oder rätoromanischer Sprache. Zugelassen sind ausserdem Beiträge in englischer Sprache.
Zudem können Maturaarbeiten aus den Jahren 2018 und 2019 eingereicht werden.

3. Teilnehmer und Teilnehmerinnen

Teilnehmen kann, wer:

  • zwischen 8 und 25 Jahre alt ist (Stichtag 31. März 2019)
  • Wohnsitz in der Schweiz oder in Liechtenstein hat. Zugelassen sind auch Projekte von Schweizer Jugendlichen, die im Ausland leben.

4. Teamgrösse

Ein Team besteht aus 1 - 5 jugendlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern.
Eine Schulklasse bildet ebenfalls mehrere Teams (mit maximal 5 Teilnehmerinnen und Teilnehmern), die ihre Projekte separat einreichen. Jedes Teammitglied muss vollständig erfasst werden.

Projektleiter und Projektmitarbeiter dürfen nur an einem Projekt gleichzeitig teilnehmen.

Die Teams können sich von erwachsenen Coaches beraten lassen. Falls das Projekt von erwachsenen Coaches begleitet wird, muss dies in der Anmeldung vermerkt werden. Es sind maximal 3 Coaches zugelassen. Ein Coach darf mehrere Projekte begleiten.

Jedes Team muss einen Projektleiter, eine Projektleiterin bestimmen. Er oder sie muss über eine gültige E-Mail-Adresse verfügen und über diese erreichbar sein. Die Projektleitung hat Zugang zur Online-Projektverwaltung des Projekts. Die Organisatoren von bugnplay.ch kommunizieren ausschliesslich mit dem Projektleiter.

5. Kategorien

Es werden vier Alterskategorien gebildet:

  • Kids: 8 – 11 Jahre
  • Juniors: 12 – 16 Jahre
  • Seniors: 17 – 20 Jahre
  • Students: 21 – 25 Jahre*

*Es können Seminar-, Bachelor-, Master-, Diplom- und Doktorarbeiten (Ph.D) eingereicht werden. Zugelassen sind aber auch Arbeiten, die nicht im Kontext einer Ausbildung entstanden sind.

Die Beiträge müssen am Ende des Wettbewerbs einer der folgenden drei Kategorien zugeteilt werden:

  • Audio / Video
  • Web / Words / Codes / Apps / Games
  • Installation / Robotics

Es wird unterschieden zwischen Freizeit-Projekten, die ausserhalb der Schule entstanden sind, Schul-Projekten, die im Rahmen des Unterrichts produziert wurden, und Matura-/Abschlussarbeiten.

6. Verwendete Mittel und Medien

Formal sind folgende Medien zugelassen:

  • Videos
  • Audiofiles / Remix
  • Internetseiten
  • Games
  • Blogs, Software
  • Digitale Fotoreportagen
  • Animationen
  • Roboter
  • eigene Geräte
  • Rauminstallationen
  • Klanginstallationen

Die maximale Länge für Audio- und Videoprojekte liegt bei 180 Sekunden. Dies gilt auch für die Kategorie Installation/Robotics.
Zugelassene Formate: mov, mp4, wmv, mp3

Alle Projekte müssen auf der bugnplay.ch-Plattform mit einer Datenmenge von maximal 75 MB zum Download bereitgestellt werden.

Es ist erlaubt, die Beiträge zusätzlich in einer höheren Auflösung und mit einer grösseren Datenmengen auf einer externen Plattform im Internet verfügbar zu machen. Sind zum Abspielen der Files auf externen Plattformen PlugIns notwendig, muss auf der Plattform eine Download-Möglichkeit für das entsprechende PlugIn eingebunden sein.

Als Games zugelassen sind allein lauffähige Spiele (keine Modifikationen von bestehenden Spielen) sowie selber erstellte Games, welche auf einer Website liegen.
Computer-Games müssen mindestens auf einem gängigen Betriebssystem (Windows, OSX) ausführbar oder in einem Webbrowser online spielbar sein. Ansonsten wird das Game nicht bewertet.

Computer-Games müssen mit einem Screencast eingereicht werden.

Apps für Mobile Geräte wie Smartphones und Tablet Computer müssen mit einem gängigen Betriebssystem (iOS, Android oder Windows Phone) aufgesetzt werden und auf mehreren Modelltypen lauffähig sein. Zudem müssen Apps kostenlos für alle zur Verfügung stehen.

7. Darstellungsformen

Folgende Darstellungen sind gewünscht:

  • Trickfilme, Animationen, 3D-Filme, Videos
  • Mini-Hörspiele, Remixes, Radiospots, Soundcollagen, Websites und Blogs mit multimedialen Inhalten
  • Computer-Games
  • Roboter
  • Geräte, Installationen
  • Multimedia- und Klanginstallationen

8. Technischer Support

Die Projekte müssen mit eigenen Mitteln realisiert werden. Die Organisatoren bieten keine technische Unterstützung.

9. Abgabe und Dokumentation

Jedes Team muss sein Projekt dokumentieren. Zur Dokumentation gehören Beschreibungen und Bilder (davon ein repräsentatives Projektbild in druckfähiger Auflösung) und unter Umständen auch vertiefende Dokumente oder kurze Videos. Diese Informationen und Dateien können im Rahmen des Projektabgabeprozesses über die Projektverwaltung erfasst werden.
Die Dokumentation gehört zum Gesamteindruck des Projektes und wird von der Jury mitbewertet.

Robotik-Projekte und Installationen müssen mit einem Film (Smartphone-Qualität ist ausreichend) dokumentiert werden (mind. 60, max. 180 Sekunden).

Webprojekte können auf einem Server nach eigener Wahl gehostet werden. Sie müssen nach der Projektabgabe mindestens während einem Jahr online und ohne Passwortschutz verfügbar sein.

10. Jurierung

Die Jurierung findet in zwei Phasen statt: Im Rahmen einer Vorjurierung werden die Projekte für die Hauptjurierung aufgrund formaler und qualitativer Kriterien selektiert. Die Projektleitung wird über diesen Entscheid informiert. Aus den verbleibenden Projekten werden in der Hauptjurierung die Gewinner bestimmt. Diese werden im Sommer 2019 bekannt gegeben.

Es werde nur Projekte online publiziert, welche die Hauptjurierung erreichen. Projekte, welche das Schweizer Urheberrecht verletzen, werden nicht online publiziert. Sie werden jedoch juriert und können auch Preise gewinnen.

11. Termine

Für die Ausgabe bugnplay.ch 2019 gelten folgende Termine:

05. September 2018: Ausschreibung
31. Januar 2019: Anmeldeschluss
31. März 2019: Abgabeschluss
30. April 2019: Entscheid Vorjurierung
15. Juni 2019: Preisverleihung

12. Preise

In jeder der vier Alterskategorien wird ein Gold-, Silber- und Bronze-Award verliehen:

Kategorie Gold Award Silver Award Bronze Award
Students CHF 2500 CHF 1500 CHF 1000
Seniors CHF 1500 CHF 1000 CHF 750
Juniors CHF 1000 CHF 750 CHF 500
Kids CHF 750 CHF 500 CHF 250


Die Jury kann über die Vergabe von weiteren Geld- oder Sachpreisen entscheiden.

13. Urheberrecht

Alle künstlerischen Werke sind von Gesetzes wegen geschützt. Dazu zählen Texte, fotografische, filmische und andere visuelle oder audiovisuelle Werke, aber auch dreidimensionale Werke wie Skulpturen und Installationen.

Projekte, welche das Schweizer Urheberrecht verletzen, werden nicht online publiziert. Sie werden jedoch juriert und können auch Preise gewinnen.
Das Urheberrecht an den eingereichten Projekten verbleibt bei den Teilnehmenden. Diese räumen den Wettbewerbs-Organisatoren mit ihrer Teilnahme das Recht ein, sämtliche Projekte während 10 Jahren kostenfrei zu nutzen.

Die wichtigsten Grundregeln zum Urheberrecht für den Wettbewerb bugnplay.ch 2019

Damit das Projekt nach erfolgreicher Absolvierung der Vorjurierung (siehe auch 10. Jurierung) auf bugnplay.ch erscheint, sind folgende Punkte wichtig:

  • Die Musik ist selber erfunden und eingespielt
  • Die Musik/Geräusche wurden mithilfe von Programmen wie iMovie, Garageband o.ä. erstellt
  • Melodien: Es ist erlaubt Melodien von Volksliedern wie beispielsweise «S Vreneli ab em Guggisberg», «Greensleeves», «Stille Nacht» zu verwenden.
  • Musik aus dem Bereich Public Domain: Werke von Künstlern, die mehr als 70 Jahre tot sind.
  • Die verwendete Musik unterliegt einer Creative Common-Lizenz (z.B. CC0)


Public Domain: Es ist erlaubt Werke von Künstlern zu verwenden, die seit mehr als 70 Jahren tot sind. Bei Bildern und Texten ist dies einfach. Bei Musikaufnahmen ist diese Regel schwieriger: Hier spielt auch das Datum der Aufnahme eine Rolle. Musik ist nur dann frei, wenn der Komponist seit mehr als 70 Jahren tot ist UND die Aufnahme älter als 70 Jahre ist.

Projekte, welche das Schweizer Urheberrecht verletzen, werden nicht online publiziert. Sie werden jedoch juriert und können auch Preise gewinnen.

Bei der Projektabgabe müssen in jedem Fall die Quellen für die verwendete Musik angeben werden. Ohne Quellennachweis oder im Zweifelsfalle wird das Projekt nicht publiziert.

14. Publikation der Projektvideos auf YouTube

Alle Projektvideos werden aus technischen Gründen in den YouTube-Kanal von bugnplay.ch geladen. Die Videos sind nicht öffentlich und können nur mit einem Direktlink gesichtet werden.

Projekte

Alle Projekte auf einen Blick

Lass dich für dein eigenes Vorhaben von den Projekten der vergangenen Jahre inspirieren.

Projekte

Fotos

Bilder- und Videogalerie

Erlebe nochmals die schönsten Augenblicke der Workshops und der letzten Preisverleihung in Zürich und besuche unsere Bilder- und Videogalerie.

Fotos